Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

 

Sind alle relevanten Dokumente für den Verkauf vollständig und griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?


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Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

 

 

Bereits neue Immobilie gefunden?

 

Ehe Sie Ihre aktuelle Immobilie veräußern, sollten Sie idealerweise bereits eine neue Immobilie gefunden haben, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditablösung.

 

 

Rechtliche Sicherheit gewährleistet?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Vereinbarungen, die den Verkauf komplizieren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Fünf wichtige Überlegungen für Erben im Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotional berührende und zugleich fordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das gefühlsbetonte Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer auseinandersetzen und die Bestattung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige essenzielle Überlegungen, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es entscheidend, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kommunikation mit Banken und Versicherungen. Es ist wichtig, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Bestimmen Sie den Nachlass zuerst


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Erben des Vermögens sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es aufbewahrt wird. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Anfrage beim Nachlassgericht angebracht. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Erkunden Sie, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Was besagt die gesetzliche Erbfolge bei Nichtvorhandensein eines Testaments?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Entscheidung treffen. Es ist bedeutend, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für eventuelle Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die anfallende Erbschaftssteuer und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen spezifische Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Überlegungen für Immobilienerben vor der Entscheidung

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre Rechtsnachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach mehr lesen... dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Dinge, die bei der Übernahme des Immobilienerbes zu erledigen sind

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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